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AGB

1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB sind Teil von nextlevl research GmbH (nachfolgend "nextlevl" genannt) Verträgen und Angebote mit allen Auftraggebern – in laufender und kün
ftiger Geschäftsbeziehung.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, die den nextlevl AGB widersprechen, gelten nur insoweit, als dass die nextlevl research GmbH ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3. Bestellungen und Aufträge oder Ergänzungen dazu bedürfen der Schrift- oder Textform.

2.1. nextlevl wird die Leistungen gemäß Angebot erbringen, das insofern für Art und Umfang der von nextlevl zu erbringen- den Leistungen ausschlaggebend ist. Angebotene Aufwände sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich (oder als Pauschalangebot, Festpreis oder eine entsprechende Kennzeichnung) gekennzeichnet sind.

 

2. Leistungen von nextlevl
2.2. nextlevl wird die Leistungen mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am Sitz von nextlevl von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr MEZ erbringen. Wünscht der Auftraggeber die Erbringung von Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird nextlevl diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten gegen Kostenerstattung entsprechen.

2.3. nextlevl erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der im Angebot vereinbarten Anforderungen. nextlevl wird Richtlinien des Auftraggebers beachten, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

2.4. nextlevl wird den Auftraggeber unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die Leistungen haben.

2.5 Sind Beratungsleistungen Gegenstand der Leistungen von nextlevl, so ist nextlevl allein für die vertragsgemäße Erbringung der Beratungsleistungen im vereinbarten Umfang, nicht aber für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs, gleich welcher Art, auf Seiten des Auftraggebers, verantwortlich.

2.6 Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von nextlevl, so räumt nextlevl dem Auftraggeber an Software und sonstigen Arbeitsergebnissen, die entwickelt werden, ein nicht-ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese zu nutzen. Diese Rechtseinräumung bezieht sich auf die vereinbarten Nutzungsarten. Spätestens mit Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber gelten diese als abgenommen.

 

3. Einsatz von Subunternehmern
3.1. nextlevl ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen. nextlevl ist bei der Wahl der Personen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, frei.

3.2. Von nextlevl eingesetzte Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit sie Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

3.3. Für manche Leistungen ist als technische Voraussetzung der Bezug von Leistungen Dritter durch den Kunden selbst erforderlich. Soweit nextlevl für die Erbringung der Leistungen Dienstleistungen, Software, Lizenzen oder sonstige Bestandteile von Dritten bezieht, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und diesen Dritten gesonderten, von diesen AGB abweichenden Bedingungen und Bestimmungen. Der Kunde wird insoweit unabhängig von den mit nextlevl geschlossenen Verträgen weitere, ggf. kostenpflichtige Verträge schließen müssen. Für diese Bestandteile ist grds. der Dritte, nicht nextlevl verantwortlich.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung für eigene Projekte, in denen nextlevl unterstützt, verbleibt beim Auftraggeber.

4.2. Der Auftraggeber wird nextlevl bei Bedarf Räume und Arbeitsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat nextlevl und dessen Personal dazu insbesondere bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren.

4.3. Darüber hinaus wird der Auftraggeber nextlevl alle vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv und unaufgefordert zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Auftraggebers in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber ist desweiteren insbesondere verpflichtet, in seinen Systemen eigenverantwortlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die von nextlevl zu erbringenden Leistungen erbracht werden können, insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, die notwendigen Schnittstellen zu den Leistungen von nextlevl bereit zu stellen. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

4.4. Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von nextlevl, so ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme der fertiggestellten Leistungen verpflichtet. Weitere spezielle Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben sich ggf. aus dem Angebot.

4.5. Die vom Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Auftraggeber diese Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von nextlevl zu erbringenden Leistungen, so kann nextlevl – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern nextlevl durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann nextlevl diesen dem Auftraggeber unter Anwendung seiner üblichen Preise gesondert in Rechnung stellen.

 

5. STORNOBEDINGUNGEN - SPEAKING FEE
Stornobedingungen 20 Tage vor dem Event 100 % der Speaker-Fee; 21-60 Tage vor dem Event 50 % der Speaker-Fee.

 

6. Leistungsort
nextlevl erbringt die Leistungen gemäß Vereinbarung und soweit erforderlich in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Soweit eine Durchführung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers nicht vereinbart ist, ist nextlevl in der Auswahl des Leistungsorts frei.


7. Änderungsverfahren
7.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. nextlevl wird das Änderungsverlangen des Auftraggebers zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist nextlevl berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen.

7.2. Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird nextlevl die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.

7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich auf Anforderung, Namen und Kontaktdaten eines zuständigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartners zu nennen.

 

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung auf Basis des tatsächlich bei nextlevl entstandenen Aufwands zu zahlen. Materialaufwand, Reisekosten und Spesen werden in tatsächlich angefallener Höhe vergütet, soweit nicht aus dem Angebot, aus der Rechnung oder sonstigen Vereinbarungen eine fixe Vergütung (als Pauschalangebot, Festpreis oder ähnliches) vereinbart ist. Soweit auf Basis von Personentagen abgerechnet wird, umfasst ein Personentag 8 Zeitstunden Arbeitszeit. Nicht voll geleistete Personentage werden anteilig auf Viertelstundenbasis vergütet.

8.2. Leistungen außerhalb der vereinbarten Zeiten sind gesondert zu vergüten.

8.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

8.4. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.5. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar.

Sind Entwicklungsleistungen Gegenstand der Leistungen von nextlevl, so gilt dies vorbehaltlich besonderer Regelungen im Einzelfall nicht, soweit noch keine Abnahme erfolgt ist.

8.6. 50 % des Projektvolumens auf Basis des Kostenvoranschlages sind im Vorfeld der Leistungserbringung, nach Freigabe des Auftrages durch den Kunden, fällig und zahlbar (“Vorkasse”).


9. Leistungsstörungen
9.1. Soweit eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung von nextlevl zu vertreten ist, ist nextlevl berechtigt, die betroffene Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen.

9.2. Weitergehende Ansprüche wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

10. Haftung
10.1. nextlevl haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das 3-fache der vereinbarten Vergütung sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der vereinbarten Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.

10.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet nextlevl nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haftet nextlevl nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

10.3. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von nextlevl zu vertretenden Verlust von Daten haftet nextlevl nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

10.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.5. nextlevl übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Erreichbarkeit, Leistungsbereitstellung, die Service Level Agreements (SLA) sowie Schäden, die durch Drittanbieter (z. B. Cloud Dienste) verursacht wurden. Bitte beachten Sie die hier geltenden gesonderten Bestimmungen des jeweiligen Anbieters (u. a. Google G Suite & Cloud SLA/ AGB, Microsoft Office 365 & Microsoft Azure SLA/AGB, Backupify/ Datto SLA/AGB, Bettercloud SLA/AGB, FireEye SLA/AGB, ProsperWorks SLA/AGB, Facebook Workplace SLA/AGB, Cloudmigrator SLA/AGB, Personio SLA/AGB, Cylance SLA/AGB, Mimecast SLA/AGB, sowie Services von Anbietern, die im Rahmen der Projekte hinzugezogen werden).


11. Geistiges Eigentum
Mit der Ü
bergabe von Materialien räumt nextlevl dem Auftraggeber vorbehaltlich Ziffer 2.6 lediglich ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Für die Beschaffung von Drittlizenzen ist im Zweifel der Auftraggeber selbst verantwortlich.

13.2.5. Bewerbungsdaten werden nach Mitteilung der Entscheidung in der Regel binnen vier Monaten gelöscht, soweit nicht eine Einwilligung in eine längere Datenspeicherung vorliegt.

 

12. Sonstiges
12.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

12.2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif, unbestritten oder anerkannt.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsansprüche ist Bremen.

 

13. Datenverarbeitungs-Informationen
 
13.1. ALLGEMEINE DATENVERARBEITUNGS - INFORMATIONEN
13.1.1. Betroffene Daten und Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen. Darü
ber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine über die Reichweite der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.1.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung im Sinne von Projekten bzw. Anfragen.

13.1.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.1.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.1.4. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

 


13.2. SPEZIFISCHE ANGABEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN
11.2.1 Betroffene Daten sind Bewerbungsangaben

13.2.2. Der Zweck liegt in der Durchführung von Bewerbungsverfahren.

13.2.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.2.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

 

13.3. SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN/INTERESSENTENDATEN
13.3.1. Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.3.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung im Sinne von Projekten bzw. Anfragen.

13.3.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.3.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.3.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

 

13.4. SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR VERARBEITUNG VON BESCHÄFTIGTENDATEN
13.4.1. Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.4.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung.

13.4.3. Kategorien von Empfängern:

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

13.4.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.4.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

 

13.5. SPEZIFISCHE ANGABEN ZUR VERARBEITUNG VON LIEFERANTENDATEN
13.5.1 Betroffene Daten sind zur Vertragsdurchfü
hrung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

13.5.2. Der Verarbeitungszweck ist die Vertragsdurchführung.

13.5.3. Kategorien von Empfängern

a) Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

b) Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.

c) Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.

13.5.4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.

13.5.5. Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.

 

13.6. WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKTE
Darüber hinaus können Sie jederzeit ihre Ansprüche auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder der Wahrnehmung Ihres Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Hier finden Sie die Möglichkeit, uns per E-Mail oder Brief [siehe Impressum] zu kontaktieren. Sie haben ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden.

 

13.7. DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der nextlevl research GmbH: 

-Ausstehend-

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